Verhinderungspflege
Ist die Pflegeperson bzw. der pflegende Angehörige infolge Krankheit, Urlaub oder aus sonstigen Gründen verhindert, die Pflege und Betreuung durchzuführen, besteht Anspruch auf Verhinderungspflege. Hierzu muss der Pflegebedürftige länger als 6 Monate in eine der Pflegestufen eingestuft sein und diese Verhinderungspflege muss bei der Pflegekasse beantragt werden.
Unser Leistungsumfang ist hier derselbe, wie bei der Grundpflege, z. B. das An- und Auskleiden, Baden, Duschen, Körperpflege, Haarwäsche, Ausscheidungshygiene, Lagern, Unterstützung beim Aufstehen und Zubettgehen, Hilfe beim Gang zur Toilette etc.


