Pflegeergänzungsleistungen § 45b SGB XI
Wir bieten Pflegebedürftigen, die von ihrer Pflegekasse zusätzliche Pflegeleistungen nach § 45 b SGB XI über monatlich 100,- bzw. 200,- € erhalten, Angebote der allgemeinen Anleitung und Betreuung.
Diese Angebote sind recht vielfältig, z. B. Vorlesen, Betreuung bei zeitweiser Abwesenheit des Angehörigen, Spiele machen, malen etc.
Es darf sich hierbei nicht um Leistungen der Grundpflege und hauswirtschaftlichen Versorgung handeln.


