Pflegeeinsätze für Pflegegeldempfänger § 37 SGB XI
Laut gesetzlicher Regelung sind alle Pflegebedürftigen, die Pflegegeld beziehen, verpflichtet, einen Pflegeeinsatz durchzuführen. Bei Pflegestufe I und II ist dies einmal halbjährlich und bei Pflegestufe III einmal vierteljährlich abzurufen.


